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Wir machen unsere Tarife transparent!

Als Faustregel gilt: eine Technikerstunde kostet weniger, wenn das Auftragsvolumen steigt. Und wenn Sie gar auf Nummer sicher gehen wollen und eine kontinuierliche  Betreuung wünschen bzw. Realisierung eines Langzeitprojektes mit uns vereinbaren, wird es noch günstiger.

Ohne Rahmenvereinbarung

Ohne eine Rahmenvereinbarung erfolgt die Rechnungslegung jeweils nach Erfüllung eines einzelnen Auftrages, wobei folgende Stundensätze, je nach Auftragsvolumen, zur Anwendung kommen:

Tarif ohne Rahmenvereinbarung

Für diejenigen, die es selbst nachvollziehen möchten, hier die Formel zum Berechnen von Preisstaffeln:

Stundensatz in € = 80 - 5*log2(Auftragsvolumen)

wo Auftragsvolumen = {1,2,4,8,16,32,64}

 

Mit Rahmenvereinbarung

Bei einer Rahmenvereinbarung mit einer Bindungsfrist von 3 Monaten wird ein monatliches Mindestkontingent vereinbart. Die Verfügbarkeit der Zeitressourcen wird zumindest im Ausmaß des vereinbarten Kontingents zugesichert. Das Auftragsvolumen kann zu diesem günstigeren Tarif 2-fach überzogen werden.

Tarif mit Rahmenvereinbarung

Nach Ausschöpfung des Überziehungsrahmens werden weitere Stunden wie nach Tarif ohne Rahmenvereinbarung verrechnet.

Für den Kunden ergeben sich wesentliche Vorteile:

  • es wird ihm die Verfügbarkeit der Zeitressourcen zumindest im Ausmaß des vereinbarten Kontingents zugesichert
  • es wird von Haus aus ein günstigerer Tarif angewendet (bis zur 2-fachen Überziehung des Zeitkontingents)
  • durch die Sammelrechnung werden mehrere Aufträge im Monat zusammen wie ein Auftragsvolumen behandelt, damit nutzt der Kunde noch besser die Preisstaffelung aus

Wer selbst gern rechnet, für den haben wir auch die Formel zum Berechnen von Preisstaffeln parat:

Stundensatz in € = 75 - 5*log2(Auftragsvolumen)

wo Auftragsvolumen = {1,2,4,8,16,32}

 

Wegzeiten und Kilometergeld

Bei Vor-Ort-Einsätzen wird für die Wegzeiten ein halber Stundensatz und das amtliche Kilometergeld berechnet.